Mit Teilstandort Leuth

Schulmitwirkung

Schulpflegschaft

Sie besteht aus den gewählten Klassenpflegschaftsvertretern. Ihre Vertreter können hinzukommen. Sie wählt aus ihrer Mitte die 3 Vertreter für die Schulkonferenz. In diesem Gremium werden alle Anliegen der Klassen zusammengetragen und ggf. an die Schulkonferenz zur Entscheidung gegeben.

Klassenpflegschaften

Zweimal im Schuljahr findet normalerweise eine Klassenpflegschaftssit­zung statt, zu der eine Woche vorher eine Einladung erfolgt. Auf dieser Sitzung besprechen Eltern und Lehrer alle unterrichtlichen und organi­satorischen Fragen ihrer Klasse. Außerdem wählt diese Versammlung zu Beginn eines Schuljahres ihre Vertreter für die Schulpflegschaft. Es wäre wünschenswert, wenn alle Eltern zu den Sitzungen der Klassenpflegschaft erscheinen und sich in die Arbeit der Schule mit einbringen.

Schulkonferenz

Sie besteht aus den drei gewählten Vertretern der Eltern aus der Schulpflegschaft und aus den drei gewählten Vertretern der Lehrer und ihrem Vorsitzenden, dem Schulleiter. Sie ist das wichtigste Beschlussorgan einer Schule und entscheidet z.B. über Anträge an den Schulträger, die Einführung von Büchern, die Festlegung der beweglichen Ferientage, die Durchführung von Aktionen wie Schulfeste, umfassende Schulprojekte oder größere Geldsammlungen. Auch Schulprogramm und Schulkonzepte werden von ihr verabschiedet.