Von der Schulärztin des Kreisgesundheitsamtes erhalten Sie einen Termin für die schulärztliche Untersuchung. Diese findet im Kreisgesundheitsamt in Viersen statt. Die Untersuchungen beginnen etwa im November des Vorjahres der Einschulung. Die Schulärztin des Gesundheitsamtes für den Kreis Viersen untersucht Ihr Kind im Hinblick auf die körperliche Schulfähigkeit. Dazu gehören Feststellungen zum / zur
1. Farbsehen,
2. Sehfähigkeit,
3. Hörfähigkeit,
4. Sprach- und Sprechfähigkeit,
5. körperlichen Entwicklung,
6. Grobmotorik / Körperkoordination,
7. Fein- und Visuomotorik,
8. visuelle Wahrnehmung,
9. auditive Wahrnehmung
10. Merkfähigkeit,
11. Konzentration und Ausdauer,
12. psychosozialen Entwicklung und emotionalen Reife.
Das Untersuchungsergebnis wird schriftlich festgehalten und der Schulleitung mitgeteilt. Es kann mit den folgenden Empfehlungen abschließen: Das Kind ist…
Je nach Urteil der Schulärztin werden dann unterschiedliche Wege eingeschlagen: